Neu- / Erstantrag für genehmigungspflichtige Tierversuchsvorhaben
Ein Neuantrag ist dann notwendig, wenn ein Tierversuchsvorhaben zum ersten mal gestellt wird oder ein bestehendes Vorhaben die Gesamtdauer von 5 Jahren erreicht hat.
Die maximale Antragsdauer in dieser ersten Phase beträgt 3 Jahre und Änderungen während dieser Phase sind immer dem Ministerium (d. d. Hd. des Tierschutzbeauftragten) unverzüglich mitzuteilen. Bitte die Hinweise des Ministeriums zum Ausfüllen des Antrages beachten! z.B. formulieren Sie einen Antrag allgemeinverständlich, geben Sie genaue Dosierungen der eingesetzten Substanzen an etc.
Das Einreichen eines Antrages zur Vorabbegutachtung kann
erfolgen. Die beim Ministerium einzureichende Fassung verlangt immer die Schriftform mit Originalunterschrift!
- direkt schriftlich oder
- elektronisch in Form eines Text-Files auf CD oder per Email (s. unten)
Beide Wege gelten als sicher. Die entsprechenden Vorlagen zum Ausfüllen der Anträge sind hier herunter zuladen:
- Antragsformular: als Word-Datei; als OpenOffice-Datei
- Belastungstabelle als Anhang: als Word-Datei; als OpenOffice-Datei
- nichttechnische Projektzusammenfassung als PDF, (Datei muss lokal auf der Festplatte gespeichert werden, sonst ist keine Bearbeitung möglich) wobei eine Anleitung zum Ausfüllen des Formulars hier heruntergeladen werden kann.
- Dokumentenvorschlag zur Aufzeichnungspflicht der Tierversuche als Word-Datei oder PDF nach §9(5) TierSchG
- Das Beispiel eine notwendige Bewertungstabelle / Score sheet ist hier als Word-Datei verfügbar.
- Ausfüllhilfe für den Antrag: als Word-Datei; als OpenOffice-Datei
Ablauf: Für eine beschleunigte Antragstellung ist allerdings folgender Verfahrensablauf sinnvoll:
-
Download des Formulars inklusiver der Tabelle als Anhang, wichtig ist auch die nichttechnische Projektzusammenfassung. Unbedingt an eine extra Seite für die Literaturliste und weiter benötigte Datenblätter beachten
Für Antragsteller aus dem Bereich des Klinikums gilt des Weiteren: - Ein Nachweis der Unterbringung in der ZTH / UK-SH Campus Kiel ist derzeit auf Grund der übernommenen Leitungsfunktion nicht notwendig.
-
Zusenden des Antrags als Email-Anhang an: tierschutz@email.uni-kiel.de
Sicherheitshinweis: Bitte unbedingt das Dokument hierzu mit einem Passwortschutz versehen (mit entsprechenden Programmen ist jedoch auch dieser Schutz zu überwinden). Denken Sie daran, dass ein Emailversand ohne Sicherheitsmaßnahmen als extrem unsicher gilt. Eine Anleitung dazu können Sie hier herunterladen. -
Nach Rücksprache! Zuschicken in zweifacher Druckausführung an das Ministerium durch die Hände des Tierschutzbeauftragten.
Bitte beachten / kontrollieren:
|
Zuständig für die Pflege dieser Seite: Tierschutzbeauftragter